Erste Schritte im Todesfall

Wir stehen Ihnen zur Seite

Der Tod eines lieben Menschen versetzt uns in einen Ausnahmezustand voller Schmerz, Trauer und Verzweiflung. Was zuvor wichtig war, hat seinen Wert verloren und erscheint ohne Bedeutung. Trotzdem gilt in dieser Zeit die Beisetzung des Verstorbenen zu veranlassen. Dabei müssen Entscheidungen getroffen werden, mit denen sich die wenigsten in Ihrem Leben bislang auseinandergesetzt haben.

Wir wissen, wie wichtig in dieser Situation Rat und Hilfe sind und stehen Ihnen dabei mit all unserer Erfahrung zur Seite. Im Trauerfall ersuchen wir Sie daher rasch mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir verstehen uns als Partner und Begleiter der Trauernden und wollen Ihnen helfen den Abschied von einem Verstorbenen mit Sinn und Würde zu gestalten.

Das ist im Todesfall zu tun

Das Team der Bestattung Neulengbach ist von 0 – 24 Uhr für Sie telefonisch erreichbar – auch Sonn- und Feiertags.

Telefon +43 2772 52374.

Bei einem Todesfall ersuchen wir Sie deshalb sofort mit uns Kontakt aufzunehmen, wir kümmern uns für Sie um die weitere Organisation.

Je nachdem wo der Tod eintritt, gibt es verschiedene Abläufe:

 

Zuhause

Bei einem Todesfall zuhause verständigen wir sofort nach Ihrem Anruf den zuständigen Amtsarzt. Bitte haben Sie Geduld, der Arzt muss einen entsprechenden Zeitraum abwarten, bis er den Tod offiziell feststellen und auch bestätigen kann. Erst danach darf der Verstorbene vom Sterbeort abgeholt werden.

Im Krankenhaus oder im Seniorenwohnheim

Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder im Seniorenwohnheim wird der Totenbeschauarzt von der Institutsleitung verständigt. Bei einem Todesfall in der Öffentlichkeit (z.B. auch bei einem Unfall) werden wir von der Polizei verständigt.

Im Ausland

Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland oder in einem anderen Bundesland müssen gesetzliche Vorschriften für Überführungen eingehalten werden. Auch dafür leiten wir nach Ihrem Anruf bei uns die erforderlichen Schritte ein.
Wir veranlassen die Meldung des Todesfalles beim Standesamt und die Beschaffung der Sterbeurkunde