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Die Art und der Ort der Bestattung richten sich nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene den Wusch nach einer bestimmten Bestattungsart geäußert, so erwartet er von seinen Angehörigen, dass dieser Wunsch respektiert und erfüllt wird. Ist keine Verfügung oder Wunsch des Verstorbenen bekannt, so obliegt es den Angehörigen, der das Begräbnis veranlasst, die Entscheidung über die Form der Bestattung zu treffen.
Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung nach einer Trauerfeier in einem Sarg auf dem Friedhof. Die für einen Sarg verwendeten Materialien sind meist natürlich, damit ein umweltgerechter Zersetzungsprozess gewährleistet ist. Wie lange der Sarg mit dem Verstorbenen in der Erde verbleibt ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich geregelt. Die jeweilige Friedhofsordnung gibt Ihnen darüber Auskunft. In St. Pölten sind es 10 Jahre. Durch Tieferlegen kann ein Grab nach Ablauf der Ruhefrist neuerlich belegt werden.
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene wie bei einer Erdbestattung zuvor in einer Trauerfeier verabschiedet. Der Verstorbene wird anschließend im Krematorium St. Pölten kremiert.
Damit eine Verwechslung der Asche ausgeschlossen ist, wird jedem Sarg eine nicht brennbare Einäscherungsnummer beigelegt. Ebenso besteht die Bestimmung, dass jeweils nur die Kremation einer/eines Verstorbenen pro Einäscherungskammer erfolgen darf.
Die Asche findet Aufnahme in einer Urne. Das Vermischen von Ascheresten mehrerer Verstorbener sowie das Aufteilen der Asche der/des Verstorbenen sind ausdrücklich verboten. Urnen können auf einem Friedhof, einem Urnenhain oder einem anderen genehmigten Ort verwahrt werden.